Umfassende Betrachtung der Pflegebedürftigkeit und Pflegehilfsmittel - Ein Leitfaden
Pflegebedürftigkeit kann jeden Menschen treffen – plötzlich durch einen Unfall oder schleichend im Alter. Umso wichtiger ist es, rechtzeitig Informationen einzuholen und sich mit den bestehenden Unterstützungsangeboten vertraut zu machen. In Deutschland existiert ein umfangreiches System zur Versorgung von pflegebedürftigen Menschen. Einen entscheidenden Bestandteil dieses Systems stellen Pflegehilfsmittel dar. Sie erleichtern nicht nur die Pflege, sondern fördern auch die Selbstständigkeit im Alltag.
Die MAXMO Apotheken in Düren stehen Pflegebedürftigen und Angehörigen als zuverlässiger Partner zur Seite.
Was sind Pflegehilfsmittel?
Pflegehilfsmittel sind Produkte oder Geräte, die in der häuslichen Pflege eingesetzt werden. Sie dienen dazu, die Pflege zu erleichtern, Beschwerden zu lindern oder die Eigenständigkeit der pflegebedürftigen Person zu fördern. Dabei wird zwischen zwei Kategorien unterschieden:
- Technische Pflegehilfsmittel: z. B. Pflegebetten, Lagerungshilfen oder Hausnotrufsysteme
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: z. B. Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen
Im Unterschied dazu zählen Produkte wie Rollatoren, Gehhilfen oder Inkontinenzeinlagen zu den allgemeinen Hilfsmitteln. Diese fallen unter die Zuständigkeit der Krankenkasse, nicht der Pflegekasse.
Wer hat Anspruch auf Pflegehilfsmittel?
Die wichtigste Voraussetzung für die Kostenübernahme durch die Pflegekasse ist die Einstufung in einen Pflegegrad (mindestens Pflegegrad 1). Zudem müssen Sie in einem häuslichen Umfeld gepflegt werden – das umfasst neben der eigenen Wohnung auch betreutes Wohnen oder Wohngemeinschaften.
Pflegehilfsmittel werden dann übernommen, wenn sie zur Erleichterung der Pflege, zur Linderung von Beschwerden oder zur Förderung einer selbstständigeren Lebensführung beitragen. Bei den zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln steht Ihnen eine monatliche Pauschale von 42 Euro zu, die ohne ärztliche Verordnung beantragt werden kann.
Welche Produkte zählen zu den Pflegehilfsmitteln?
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind klar definiert. Die Pflegekassen übernehmen im Rahmen der monatlichen Pauschale ausschließlich folgende Produkte:
- Händedesinfektionsmittel
- Einmal-Handschuhe
- Einmal-Lätzchen
- Bettschutzeinlagen
- Flächendesinfektionsmittel
- Schutzschürzen
- Fingerlinge
- Mundschutz
- Desinfektionstücher
Produkte wie Feuchttücher, Einmalwaschlappen, Shampoo, Duschgel oder Körpercremes gelten als unspezifische Pflegeprodukte und werden nicht als Pflegehilfsmittel anerkannt.
Inkontinenzmaterial: Hilfsmittel, nicht Pflegehilfsmittel
Ein häufiger Irrtum: Inkontinenzeinlagen oder Inkontinenzhosen gehören nicht zu den Pflegehilfsmitteln. Sie sind im Hilfsmittelverzeichnis unter der Gruppe 15 „Inkontinenzhilfen“ aufgeführt. Für diese Produkte ist die Krankenkasse zuständig – sofern eine ärztliche Verordnung vorliegt.
Wie funktioniert die Beantragung?
Pflegehilfsmittel müssen bei der Pflegekasse beantragt werden. Bei Verbrauchsprodukten reicht ein formloser Antrag – viele Apotheken, wie MAXMO, übernehmen dies direkt für Sie. Die Entscheidung der Pflegekasse muss innerhalb von drei Wochen erfolgen. Wird ein Gutachten benötigt (z. B. durch den Medizinischen Dienst), verlängert sich die Frist auf fünf Wochen.
Wichtig: Wird diese Frist ohne Begründung überschritten, gilt der Antrag automatisch als genehmigt. Auch Empfehlungen im Gutachten oder durch Pflegefachkräfte gelten rechtlich als Anträge, sofern der Patient zustimmt.
Zuzahlungen: Was übernimmt die Pflegekasse?
Für Verbrauchsprodukte besteht keine Zuzahlungspflicht, solange die monatliche Pauschale von 42 Euro nicht überschritten wird. Technische Pflegehilfsmittel wie ein Pflegebett oder ein Hausnotrufsystem können hingegen eine Zuzahlung von 10 % erfordern – maximal jedoch 25 Euro. Viele technische Hilfsmittel werden auch leihweise zur Verfügung gestellt.
Pflegegrad beantragen – so geht’s
Die Voraussetzung für den Erhalt von Pflegehilfsmitteln ist ein anerkannter Pflegegrad. Dieser wird durch die Pflegekasse auf Antrag festgestellt. Nach der Antragstellung erfolgt eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (bei gesetzlich Versicherten) oder Medicproof (bei privat Versicherten). Dabei wird geprüft, in welchem Maß Selbstständigkeit und Mobilität eingeschränkt sind.
Hausnotruf – Sicherheit auf Knopfdruck
Gerade für alleinlebende Pflegebedürftige ist ein Hausnotrufsystem eine sinnvolle Ergänzung. Es ermöglicht das schnelle Absetzen eines Notrufs, beispielsweise bei Sturz oder Kreislaufproblemen. Die Pflegekasse übernimmt die monatlichen Kosten von bis zu 25,50 Euro, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind (z. B. alleinlebend, häufige Sturzgefahr).
Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Auch wenn es schwerfällt: Frühzeitige Regelungen für den Ernstfall sind entscheidend. Eine Patientenverfügung legt fest, welche medizinischen Maßnahmen gewünscht oder abgelehnt werden – etwa bei Bewusstlosigkeit oder schwerer Erkrankung. Eine Vorsorgevollmacht berechtigt eine Vertrauensperson, in Ihrem Sinne zu entscheiden, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind.
Fazit: Gute Pflege braucht gute Beratung
Pflegehilfsmittel sind ein zentraler Bestandteil der häuslichen Versorgung und können maßgeblich zur Lebensqualität von Pflegebedürftigen beitragen. Die Voraussetzungen für die Beantragung sind klar geregelt – doch gerade im Alltag fehlt oft der Überblick. Die MAXMO Apotheken in Düren stehen Ihnen bei allen Fragen rund um Pflegehilfsmittel, Anträge und Unterstützungsangebote zur Seite. Mit dem digitalen PflegeDroid ergänzen wir unsere Beratung durch eine moderne und barrierefreie Lösung für alle, die schnelle Hilfe suchen.
Ob im persönlichen Gespräch vor Ort oder digital über unsere Webseite – wir sind für Sie da. Denn Pflege braucht Vertrauen, Kompetenz und die richtigen Hilfsmittel.
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